Sie sind hier:

beBPo - Das besondere elektronische Behördenpostfach

Mit Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)) werden Dokumente, die der Schriftform bedürfen gegenüber der Justiz künftig mittels beBPo eingereicht.

Die folgenden Abschnitte richten sich an die auf Behördenseite handelnden Personen und sollen Sie bei der Einrichtung und Arbeit mit beBPo unterstützen.

Damit die Funktionen des beBPo genutzt werden können, muss zunächst eine entsprechende Software vorhanden sein. Hierfür steht die Anwendung Governikus COMVibilia zur Verfügung. Sollte bereits eine andere Software (z.B. EGVP oder Governikus Communicator) installiert sein, ist ebenfalls eine Installation der Software Governikus COMVibilia erforderlich. In diesen Fällen werden bisherige Einstellungen übernommen. Nach Abschluss der Installation kann die Vorgängersoftware deinstalliert werden.

Für Rückfragen steht Ihnen das CC-EGOV (E-Mail: cc-egov@afz.bremen.de) gerne zur Verfügung.