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Post-It mit Glühbirne auf Korkwand

Auf den Internetseiten der Fachlichen Leitstelle Elektronischer Rechtsverkehr (FL ERV) werden die aktuell verfügbaren Zugangskanäle/Kommunikationsmittel (De-Mail, OSCI, E-Mail etc.) vorgestellt und zugeordnet, für welche Art der elektronischen Kommunikation mit öffentlichen Stellen sie zugelassen sind.
In Abhängigkeit des Formerfordernisses entscheidet sich auch die Wahl des bereitgestellten und zugelassenen Kommunikationskanals, wenn hierfür auf elektronischem Wege rechtsverbindlich kommuniziert werden soll.
Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem die Kommunikationsmittel, die für die Übermittlung formgebundener Vorgänge eingesetzt werden können. Insbesondere um solche die zur Bearbeitung der Schriftform bedürfen bzw. Rechtsfristen in Gang setzen. Mittels der vorgestellten und zugelassenen Übertragungskanäle können solche Vorgänge an die entsprechenden Adressen der Dienststellen rechtsverbindlich und sicher auf elektronischem Wege versendet werden.

Bei formfreien Vorgängen oder Anfragen handelt es sich um Vorgänge, bei denen die erforderliche Willenserklärung auf beliebige Art und Weise abgegeben werden kann (Grundsatz der Formfreiheit). Dem gegenüber stehen die sogenannten formgebundenen Vorgänge. Hierbei handelt es sich um Vorgänge, die zur Bearbeitung der einer gesetzlich geregelten Form bedürfen (z.B. der Schriftform).

Neben den formalen Erfordernissen wirken sich noch weitere Anforderungen auf den geeigneten Kommunikationskanal aus, die bei der elektronischen Kommunikation zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen vor allem die klassischen Schutzziele

  • Integrität
  • Authentizität
  • Vertraulichkeit und
  • Nachvollziehbarkeit.